Ihnen wurde eine Operation oder andere weiterführende Behandlung empfohlen, Sie haben bereits MRT-, CT- oder Röntgenbefunde erhalten oder unterschiedliche Therapieempfehlungen bekommen? Im Rahmen einer orthopädischen Zweitmeinung beurteile ich Ihre bisherigen Befunde, untersuche Sie gezielt und bespreche mit Ihnen die medizinisch sinnvollen Möglichkeiten für das weitere Vorgehen.
Bei üblichem Umfang ca. 80–120 €
Abrechnung nach GOÄ entsprechend den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Eine Zweitmeinung bedeutet nicht automatisch, dass eine bereits ausgesprochene Empfehlung falsch ist. Häufig bestätigt sie den bisherigen Behandlungsweg. Manchmal ergeben sich jedoch zusätzliche konservative, diagnostische oder operative Möglichkeiten.
Entscheidend ist, Befunde und Bildgebung nicht isoliert zu betrachten, sondern gemeinsam mit Ihren Beschwerden, der klinischen Untersuchung, Ihrer Belastbarkeit und Ihren persönlichen Zielen einzuordnen.
Ich beurteile Ihre vorhandenen Arztberichte und – soweit verfügbar – die relevanten MRT-, CT- oder Röntgenaufnahmen im Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Krankengeschichte.
Die klinische Untersuchung ergänzt die vorhandenen Befunde. So lässt sich besser beurteilen, welche Veränderungen tatsächlich zu Ihren Beschwerden und funktionellen Einschränkungen passen.
Wir besprechen verständlich, welche konservativen und gegebenenfalls operativen Möglichkeiten bestehen, welche weiteren Untersuchungen sinnvoll sein können und welche nächsten Schritte zu Ihrer Situation passen.
Eine Zweitmeinung kann eine bestehende Empfehlung bestätigen oder zusätzliche Optionen aufzeigen. Sie soll Ihnen eine weitere fachärztliche Grundlage für Ihre eigene Entscheidung geben.
Bei einem üblichen Umfang einer orthopädischen Zweitmeinung liegen die Kosten erfahrungsgemäß bei etwa 80–120 €.
Die konkrete Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend den tatsächlich erbrachten ärztlichen Leistungen. Der Aufwand hängt insbesondere vom Umfang der vorliegenden Unterlagen und Bildgebung sowie von der erforderlichen Untersuchung ab.
Bei außergewöhnlich umfangreichen Vorbefunden oder zusätzlicher Diagnostik können höhere Kosten entstehen. Dies wird – soweit vorhersehbar – mit Ihnen besprochen.
Bringen Sie bitte vorhandene Arzt- und Operationsberichte, MRT-, CT- oder Röntgenaufnahmen möglichst als Originalbilder sowie gegebenenfalls bisherige Therapiepläne und eine aktuelle Medikamentenliste mit.
Je vollständiger die relevanten Unterlagen vorliegen, desto besser lassen sich die bisherigen Empfehlungen im Zusammenhang beurteilen.
Dieses privatärztliche Angebot ist eine individuelle fachärztliche Zweiteinschätzung für Selbstzahler. Es handelt sich nicht um das gesetzlich geregelte Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V. Bei schweren akuten Verletzungen oder medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die geeignete Notfallversorgung.
Vereinbaren Sie Ihren Termin zur orthopädischen Zweitmeinung online oder telefonisch unter 0761 382200.
Dr. med. Andreas Aust · Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie · Sportmedizin · Praxis Dr. Aust, Freiburg